Wann kommt der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsschule?
Wiesbaden/Gütersloh.- „Wir brauchen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Ganztagsschule“, forderte Jörg Dräger, für Bildung zuständiges Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung. „Ein verlässliches Ganztagsangebot verbessert die Bildungschancen der Kinder und für die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ So schreibt die Bertelsmann-Stiftung in ihrem Bericht am 19. Dezember 2011 und beruft sich dabei auf eine aktuelle bundesweite Auswertung aller ganztägig arbeitenden Einrichtungen vom Hort bis zur Ganztagsschule.
„Der Ganztagsschulverband Hessen, der größte Landesverband in Deutschland, freut sich“, wie ihr Vorsitzender Guido Seelmann-Eggebert in seiner Stellungnahme mitteilt, „dass unsere Bemühungen in der politischen Auseinandersetzung mit dem Hessischen Kultusministerium und seiner Ganztagsschulabteilung langsam Früchte tragen.“ Obwohl Hessen immer noch einen Platz im unteren Mittelfeld einnehme, liege die Zahl aller in Horten ganztägig betreuten Grundschulkinder in Hessen immerhin bei 54 Prozent. Außerdem seien laut Bericht der Bertelsmannstiftung die Anforderungen an Ganztagsschulen inzwischen höher als z.B. in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern.
Während laut Kultusministerkonferenz eine Schule bereits dann eine Ganztagsschule ist, wenn an mindestens drei Tagen in der Woche für täglich mindestens sieben Zeitstunden ein Angebot besteht, müssen Ganztagsschulen in Hessen mindestens von Montag bis Donnerstag täglich neun Stunden und damit bis 17 Uhr ein Angebot bereit halten. Am Freitag kann das Angebot bereits um 14 Uhr enden. Eine Ferienbetreuung ist in Hessen nicht zwingend eingeschlossen. „Das schränkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erheblich ein“, stellt Guido Seelmann-Eggebert fest.
„Gerade der Vereinbarkeit von Familie und Beruf komme in der Zukunft ein immer größerer Stellwert zu, wenn die Politik dem demographischen Wandel entgegen wirken will“, unterstreicht der Hessische Ganztagsschulverbandschef. „Auch die Arbeitgeberverbände und der Hessische Landkreistag haben das in der Vergangenheit immer wieder gefordert.“
In Hessen herrscht besonders bei der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern Aufholbedarf. 24 Prozent der Grundschüler nutzten Anfang 2010 in Hessen ein entsprechendes Angebot. Der Anteil liegt zwar leicht über dem Durchschnittswert der westdeutschen Bundesländer (21,4 Prozent), aber weit unter der Quote in den ostdeutschen Ländern. Dort nutzen gut drei Viertel (75,4 Prozent) der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot oder Hort. Ganztagsbetreuung findet in Deutschland einerseits in Kindertageseinrichtungen, den Horten, andererseits in Ganztagsschulen statt. Verbindliche Qualitätsstandards für den Betreuungsumfang und für pädagogisches Fachpersonal gibt es jedoch fast nur in den Horten.
Das es auch anders geht, zeigt das Saarland: Dort haben 81 Prozent der pädagogischen Fachkräfte im Hort einen Fachschulabschluss, beispielsweise als Erzieherin. Das Saarland hat zudem verbindliche Vorgaben für die außerunterrichtlichen Angebote an den freiwilligen Ganztagsschulen: Qualifikationsanforderungen an das Personal, Personalschlüssel und Gruppengröße sind genau vorgeschrieben. Entsprechende Regelungen für die offenen Ganztagsschulen gibt es nur in etwa der Hälfte der Bundesländer.
Das sind zentrale Ergebnisse des Länderreports Frühkindliche Bildungssysteme 2011, den die Bertelsmann-Stiftung am 19. Dezember 2011 vorgestellt hat. Dabei ist die Bertelsmann-Stiftung nicht verdächtig grünes oder linkes Gedankengut in der Bildungspolitik zu vertreten. „Es sind zukunftsweisende und wissenschaftlich belegte Aussagen, die den politisch Verantwortlichen zeigen, wohin sich Schule in Zukunft entwickeln soll, und wenn es demographisch besser werden soll, sogar hin entwickeln muss“, wie der zweite Vorsitzende Bernd Steioff in der Stellungnahme des Ganztagsschulverbandes erklärte.
Von einem entsprechenden Angebot für alle Grundschulkinder sind viele Bundesländer jedoch noch weit entfernt: In jedem östlichen Bundesland nutzen mindestens 60 Prozent der Grundschüler ein Ganztagsangebot, auch in Berlin liegt der Anteil bei fast 70 Prozent. Im deutschlandweiten Vergleich liegen die Teilhabequoten von Hamburg (fast 48 Prozent), Bremen (knapp 37 Prozent), dem Saarland und Nordrhein-Westfalen (jeweils knapp 29 Prozent) im Mittelfeld. Wie in Hessen nutzen etwas weniger als ein Viertel der Grundschüler (jeweils etwa 24 Prozent) auch in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein ganztägige Angebote. Den größten Aufholbedarf haben Bayern (knapp 16 Prozent), Niedersachsen (knapp 15 Prozent) und Baden-Württemberg (knapp 13 Prozent).
Während die Grundschulkinder in Ostdeutschland überwiegend in Horten betreut werden, ist im Westen die „offene“ Ganztagsschule das am weitesten verbreitete Angebot. Qualifiziertes Personal ist die Voraussetzung, um Kinder individuell fördern zu können und so die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern. Im deutschlandweiten Vergleich zeigt der Länderreport, dass das Personal in Horten oftmals besser ausgebildet ist als in den Ganztagsangeboten an Schulen: In Hessen – wo 2010 mit gut 29.000 Kindern sehr viele Grundschulkinder ein Hortangebot nutzten – verfügen 16 Prozent der pädagogischen Fachkräfte im Hort über einen einschlägigen Hochschulabschluss, weitere 61 Prozent haben einen Fachschulabschluss, beispielsweise als Erzieherin. Für die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote in Schulen gibt es nur in etwa der Hälfte der Bundesländer gesetzlich verankerte Regelungen für das pädagogische Personal. In Hessen existieren für diese Angebote an Ganztagsschulen zwar Vorgaben zur Personalausstattung, es fehlen aber Standards zur Qualifikation des Personals und die Festsetzung einer maximalen Gruppengröße.
Seit dem 1.November 2011 gibt es eine "Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach §15 Hessisches Schulgesetz". Die Ganztagsschulkommission, in der auch der Verband mitarbeitete, hatte die Aufgabe, die alte Richtlinie der aktuellen Entwicklung anzupassen. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode verwies Kultusministerin Henzler auf die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP für die 18. Legislaturperiode des Hessischen Landtags. Darin heißt es: „[S.27]CDU und FDP vereinbaren für den Schulbereich … [S.30]12.Wir werden in dieser Legislaturperiode eine freiwillige Betreuungsmöglichkeit an allen Schulen anbieten und auf freiwilliger Basis gebundene, teilgebundene und offene Ganztagsschulen in erreichbarer Nähe ausbauen. Die Schulen sollen in enger Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen wie Jugendzentren, Nachbarschaftseinrichtungen und Vereinen entsprechende kulturelle, musische und sportliche Förderprogramme entwickeln und auch für Erwachsene anbieten können.“
Nun hat sich daran etwas geändert, denn es gibt in Hessen nur noch „Ganztägig arbeitende Schulen“ und „Ganztagsschulen“, offene und gebundene Formen sind in ganztägig arbeitende Schulen integriert. Jetzt müssen wir noch über die Standards zur Qualifikation des Personals und die Festsetzung einer maximalen Gruppengröße mit dem Hessischen Landesregierung austauschen und versuchen mit wissenschaftlichen Ergebnissen zu überzeugen, wie es die Bertelsmannstiftung treffend getan hat. Denn dass Ganztagsschulen zum Beispiel die Leistungen der Kinder verbessern hat bereits die Steg-Studie bewiesen. Dass es auch die Integration verbessern kann, davon scheint sogar die Hess. Regierungskoalition überzeugt, In den Koalitionsvereinbarungen heißt es unter dem Kapitel "Integration": „[S.48]CDU und FDP vereinbaren: … [S.49] Wir werden durch den Ausbau von Ganztagsschulen und deren Weiterentwicklung jungen Menschen mit Zuwanderungshintergrund zusätzliche Chancen im Bereich von Schule und Ausbildung schaffen. Dazu werden wir schlüssige pädagogische Konzepte erarbeiten und umsetzen.“ Aus den einführenden Worten von Staatsministerin Henzler folgt zudem, dass sie den Ausbau der ganztägig arbeitenden Schulen eng mit ihrem Ziel einer größeren Eigenverantwortung der hessischen Schulen ("Selbstständige Schule") verknüpfen will. „Wenn das in dieser Legislaturperiode umgesetzt würde, wären wir mehrere Schritte vorangekommen,“ stellt Seelmann-Eggebert schon fast zufrieden fest. „Wir werden das Ministerium und die Ministerin daran erinnern“!


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