Ärzte sollen für Tod eines behinderten Mädchens verantwortlich sein
Unter Beteiligung von neun geladenen medizinischen Sachverständigen hat am Dienstag vor dem Landgericht Limburg die Neuauflage eines Kunstfehlerprozesses gegen zwei Ärzte begonnen. Einem Anästhesisten und einem Zahnarzt wird fahrlässige Tötung bei der Behandlung eines behinderten Kindes vor über vier Jahren vorgeworfen. Ein Schöffengericht hatte beide Mediziner 2011 zu Bewährungsstrafen und Geldzahlungen verurteilt. Beide Männer gingen in Berufung.
Auch die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein, sie will eine höhere Strafe erreichen. Die Mutter des gestorbenen Kindes ist Nebenklägerin. Das Gericht setzte die über 20 Verfahrensbeteiligten zunächst über den Hergang des Geschehens im Oktober 2007 in Kenntnis und stützte sich dabei auf die Schilderung der Ereignisse durch die Vorinstanz. Demnach starb die zehnjährige Celina im Krankenhaus eine Woche nach einer Operation unter Vollnarkose in der Tagesklinik des angeklagten Limburger Zahnarzts.
Beim Aufwachen hörte Celina zu atmen auf
Der jetzt 53-Jährige arbeitete damals mit einem heute 60 Jahre alten Narkosefacharzt zusammen. Celina litt unter einer genetischen Besonderheit, dem seltenen Williams-Beuren-Syndrom, das oft mit Entwicklungsstörungen und Herz-Kreislauf-Defekten einhergeht. Dem Kind wurden in der Limburger Klinik unter Narkose Milchzähne herausoperiert. Minuten nach der Behandlung lief Celina blau an und atmete nicht mehr.
Die beiden Mediziner begannen mit der Reanimation und riefen einen Krankenwagen. Eine Woche später starb die Zehnjährige in einem Krankenhaus. Beide Ärzte, urteilte die Vorinstanz, hätten sich mit den Besonderheiten im Fall Celina nicht auseinandergesetzt, obwohl der Zahnarzt auf seiner Homepage mit seiner Eignung für die Behandlung Behinderter warb. Hauptschuldiger sei der Anästhesist, der Celina im Aufwachraum der Tagesklinik mit der Mutter allein ließ.
"Meine Überwachung war fehlerhaft"
"Meine Überwachung war fehlerhaft, das Geschehen hat mich beruflich aus der Bahn geworfen", erklärte der Narkosearzt im erstinstanzlichen Prozess. Das Gericht verurteilte ihn 2011 zu eineinhalb Jahren Haft, den Zahnarzt zu einem Jahr und drei Monaten. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Verteidiger des Zahnarzts stellte nun über ein Dutzend neuer Beweisanträge, über die das Gericht noch befinden muss.
Die Anklage befragte demnach den Betreiber der Tagesklinik zunächst zu Details seiner Rechnungstellung, die einen höheren Honorarsatz als üblich aufwies. Strittig dabei ist, ob der Zahnarzt sich mit den Eigentümlichkeiten des Falls Celina so ausführlich befasst hatte, dass der höhere Satz berechtigt war. "Ich kann meine Rechnungen nach eigenem Ermessen schreiben", antwortete der Zahnarzt.
Ein Verfahren mit neun Sachverständigen sei eine Premiere für Limburg, hatte das Gericht bei der Prozesseröffnung am Dienstag mitgeteilt. Fortsetzung ist am 7. Februar (10 Uhr). -dapd-
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