Ärzte wegen fahrlässiger Tötung eines Mädchens in Limburg vor Gericht
Dienstag, 24.01.2012
Wegen fahrlässiger Tötung eines behinderten Mädchens vor vier Jahren stehen seit Dienstag erneut ein Zahnarzt und ein Anästhesist in Limburg vor Gericht. Die heute 53 und 60 Jahre alten Mediziner waren im vergangenen Jahr zu Bewährungsstrafen und Geldzahlungen verurteilt worden und gegen dieses Urteil in die Berufung gegangen. Ein Schöffengericht hatte befunden, beide Ärzte seien aufgrund gravierender Fehler für den Tod einer Zehnjährigen nach einer Zahnoperation unter Narkose verantwortlich.
Auch die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein. Sie will eine höhere Strafe erreichen. Der Prozess vor dem Limburger Landgericht wird am 6. Februar (10.00 Uhr) fortgesetzt. -dapd-
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