Raubüberfall auf Juwelier in der Limburger Altstadt

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der hiesigen Strafkammer
Dienstag, 17.01.2012

Mit Urteil der 5. großen Strafkammer vom 8.3.2011 wurde der in Litauen geborene 34jährige Angeklagte nach 16tägiger Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Das Urteil ist, wie jetzt bekannt geworden ist, vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auf die Revision des Angeklagten bestätigt worden und damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Kammer war der Angeklagte am 8.3.2010 am Überfall auf ein Juweliergeschäft in der Limburger Altstadt beteiligt. Gegen 18.10 Uhr betraten zwei – bisher nicht ermittelte – Täter unmaskiert das Juweliergeschäft. Der eine gab sofort aus einem Revolver einen Schuss in die Decke ab und richtete anschließend die Waffe auf die im Verkaufsraum anwesenden Verkäuferinnen; der andere Täter schlug eine Vitrine ein, in der Uhren der Marke „Breitling“ ausgestellt wurden und entnahm 27 Uhren im Verkaufspreis von 110.000,- Euro. Während des nur wenige Minuten dauernden, genauestens vorbereiteten Überfalls (sog. Blitzüberfall) hielt sich der Angeklagte im Bereich des Rossmarktes in der Nähe des Fluchtfahrzeugs auf und sicherte so die Tat.

Der Angeklagte bestritt in der Hauptverhandlung seine Tatbeteiligung und gab an, er habe sich am Tattag, dem Weltfrauentag, bei seiner Verlobten in Litauen aufgehalten. Er wurde der Tat überführt, weil der Angeklagte, während er auf seine Mittäter wartete, nervös war und spielenden Kindern auffiel. Ein damals 13jähriges Mädchen konnte mit polizeilicher Hilfe ein Phantombild von herausragender Qualität zeichnen. Dieses Phantombild entsprach bis in Einzelheiten dem Aussehen des Angeklagten. Ein Bruder des Mädchens konnte das Fluchtfahrzeug gut beschreiben. Nachdem der Angeklagte bei einer zufälligen Kontrolle in einem ICE festgenommen werden konnte, hat das Mädchen ihn zweifelsfrei wiedererkannt.

In der Hauptverhandlung hatte die aus Litauen eingereiste angebliche Verlobte des Angeklagten
zwar bestätigt, den Weltfrauentag in Litauen mit dem Angeklagten intim verbracht
zu haben. Sie wusste aber nicht, dass der Angeklagte – was erst nach ihrer Vernehmung
im Laufe der Hauptverhandlung heraus stellte - eine große Schultertätowierung
hat. Die Kammer glaubte ihr von daher nicht.

Eine weitere Zeugin, die ebenfalls aus Litauen angereist war und angegeben hatte, der
Angeklagte habe sich zur Tatzeit in Litauen aufgehalten, wurde unmittelbar nach ihrer
Aussage am 24.2.2011 noch im Sitzungssaal vom Staatsanwalt vorläufig festgenommen.
Das Amtsgericht Limburg erließ am selben Tag Haftbefehl wegen uneidlicher
Falschaussage. Am 4.5.2011 verhängte das Amtsgericht mit Strafbefehl wegen falscher
uneidlicher Aussage eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Die Zeugin wurde an diesem Tag aus der Untersuchungshaft
entlassen. Gegen den Strafbefehl legte die Zeugin Einspruch ein.

Die Hauptverhandlung gegen diese Zeugin findet am 8.2.2012 um 9.00 Uhr vor
dem Strafrichter des Amtsgerichts in Limburg statt.

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